Allgemeine Mietbedingungen KEAT Mietfahrzeuge, 4414 Füllinsdorf (Stand 01.01.26)
1. Berechtigte Lenker (Fahrer) / Mindestalter / Lenken durch Dritte
-
Der Lenker des Mietfahrzeuges muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises der Kategorie B sein.
-
Das Mindestalter und das maximale Alter des Lenkers ist von Fall zu Fall neu bestimmbar.
-
Das Fahrzeug darf auch von anderen Personen gelenkt werden. Für diese Person/en haftet immer der Mieter!
2. Kosten wie Grund-Mietkosten / Übrige Kosten / Selbstbehalt / Anzahlung / Kaution
-
Die Grund-Mietkosten setzen sich zusammen aus:
-
Fixkosten
-
Mehrkilometer-Kosten sind abhängig von der Anzahl gefahrener Mehrkilometer
-
Alle übrigen Kosten, die während der Mietdauer durch den Mieter verursacht werden (wie Gebühren, Standgebühren, Abgaben, Bussgelder, Strassengebühren im In- und Ausland etc.- Ausnahme CH-Autobahnnetz), gehen zu Lasten des Mieters, auch wenn diese dem Vermieter zugestellt wurden.
-
Kaution (siehe Preistabelle Punkt 2) muss vor Mietantritt durch den Mieter bezahlt werden. Ab 60 Tagen wird eine Monatsmiete verlangt.
3. Definition Miet-Tag / Mietzeitverlängerung / Storno Mietvertrag / Vorzeitige Rückgabe / Zahlungsverzug
-
Ein Miet-Tag beginnt um 7:00 Uhr und endet am Folgetag um 06:00 Uhr. Ab Folgetag 06:01 Uhr wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt!
-
Eine Mietzeitverlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Bei einer nachträglichen Verlängerung der Mietzeit, werden die Fixkosten rückwirkend bis zum Beginn des Mietvertrages nach unten angepasst. Dies ist innerhalb des Kalenderjahres möglich.
-
Wird ein Mietvertrag bis 10 Arbeitstage vor Mietbeginn vom Mieter storniert, oder die Miete nicht angetreten, muss dieser eine Ausfallentschädigung bezahlen (siehe Preistabelle Punkt 3). Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens, werden die Fixkosten nicht zurück erstattet!
-
Bei Zahlungsverzug, kann der Mietvertrag nicht weiter verlängert werden und der Mietwagen muss vom Mieter zurück geben werden!
4. Selbstbehalt Haftpflicht / Selbstbehalt Schäden Mietfahrzeug / Pannendienst / Bussen / Effektendiebstahl / Parkschäden
-
Selbstbehalt Haftpflicht (siehe Preistabelle Punkt 4)
-
Selbstbehalt verschuldeten Schaden am Mietfahrzeug und Zubehör (siehe Preistabelle Punkt 4)
-
Eine Reduktion auf den Selbstbehalt Schaden Mietfahrzeug kann abgeschlossen werden wenn:
-
Der Lenker das 25. Altersjahr erreicht hat.
-
Der Lenker den Führerausweis (Kategorie B) länger als 2 Jahre im Besitz hat.
-
Ab dem zweiten Mietwagenschaden durch den Mieter steigt der Selbstbehalt an (siehe Preistabelle Punkt 4). Ab weiteren verschuldeten Schäden am Mietfahrzeug muss beurteilt werden, ob der Mietwagen eingezogen wird.
-
Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit entstanden sind, werden nach den entstandenen Kosten vollumfänglich abgerechnet! Der Mietwagen wird dann automatisch eingezogen.
-
Das Fahrzeug ist über AXA gegen Pannen in ganz Europa versichert. Nur über AXA (oder sein Vertreter im Ausland) darf im Notfall das Mietfahrzeug abgeschleppt werden. Kosten, die durch eine andere Abschlepporganisation anfallen, gehen zu Lasten des Mieters.
-
Busse/n des Mieters, die uns erreichen, werden umgehend schriftlich an die jeweilige Polizeizentrale weitergeleitet (siehe Preistabelle Punkt 4).
-
Persönliche Gegenstände des Mieters, die aus dem Mietwagen gestohlen werden, sind nicht versichert!
-
Parkschäden gehen zu Lasten des Mieter. Auch wenn ein dritter als Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann!
5. Fahrzeugübernahme / Fahrzeugrückgabe / Zubehör
-
Der Mietwagen kann kostenlos am Bahnhof Frenkendorf/Füllinsdorf abgeholt und zurück gebracht werden. Gegen eine Pauschale kann der Mietwagen auch an folgenden Standorten abgeholt und zurück gebracht werden: Bahnhof: Liestal, Pratteln, Muttenz und Basel. Flughafen: Basel Mulhouse. Im Radius von 15km und Zentrum Füllinsdorf, kann der Mietwagen zum Mieter nach Hause gebracht und abgeholt werden (siehe Preistabelle Punkt 5).
-
Folgendes Zubehör ist in jedem Mietwagen vorhanden: Pannendreieck, Apotheke, gelbe Westen, Schwamm und Parkscheibe. Im Winter noch zusätzlich: Schneebesen und Eiskratzer. Weiteres Zubehör kann dazu gemietet werden (siehe Preistabelle Punkt 5).
-
Der Anfang- und End-Kilometerstand werden immer am Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf abgenommen.
-
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug: mit einem vollen Tank / in gereinigtem Zustand
-
Bestimmungen für die Fahrzeugrückgabe:
-
Ist der Mietwagen bei der Rückgabe schmutzig und oder nicht getankt, so entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten (siehe Preistabelle Punkt 5).
6. Unterhalt / Handhabung
-
Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Besonders zu beachten sind folgende Punkte:
-
Im Wagen nicht zu rauchen. Entsteht trotz Rauchverbot ein Schaden, so wird pro Schadenfall pauschal berechnet (siehe Preistabelle Punkt 6).
-
Nach jedem zweiten Tanken den Motorölstand kontrollieren. Es erscheint keine Warnleuchte im Armaturenbrett! Zur Kontrolle muss der Motor warm sein. Der Ölstand muss dann zwischen den beiden Markierungen liegen. Bitte das Ôl im Kofferraum verwenden. Auf keinen Fall zu viel Öl einfüllen!
-
Nach jedem zweiten Tanken den Pneudruck kontrollieren.
7. Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Recht auf Rückruf
-
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden für:
-
die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
-
den Transport von Waren und/oder Personen gegen Entgelt, falls keine entsprechende Abmachung besteht.
-
das Ziehen, Schleppen oder anderweitiges Bewegen von Drittfahrzeugen, falls keine entsprechende Abmachung besteht.
-
Überlasten bez. Personenzahl und/oder Nutzlasten, welche die Werte gemäss Fahrzeugausweis übersteigen.
-
die Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
-
die Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
-
die Weitervermietung.
8. Grobfahrlässigkeit / Nachlässigkeit / Haftung Mieter / Haftung Vermieter
-
Fahruntüchtigkeit) haftet der Mieter für Fahrzeugschäden vollumfänglich.
-
Bei aus Nachlässigkeit entstandenen Schäden haftet der Mieter vollumfänglich wie folgt:
-
Unterlassung der Aufzählungen unter Punkt 6.
-
Einfüllen von falschem Kraftstoff.
-
Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen (Garageneinfahrten, Unterführungen u.ä.)
-
Falsche Beladung oder durch das Ladegut selbst.
-
Bezüglich Haftung des Mieters ist auch folgendes zu beachten:
-
Eine Haftungsbefreiung bedarf in jeglichem Falle der schriftlichen Form.
-
Falls Dritte das Fahrzeug lenken dürfen, so bleibt der Unterzeichner (sprich Mieter) des Mietvertrages jedoch vollumfänglich haftbar, auch wenn er nicht gleichzeitig der Lenker ist.
-
Bei verschuldeten Schäden und Parkschäden am Mietfahrzeug, Verlust, Diebstahl, und oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten dieser Bedingungen, haftet der Mieter für die Reparaturkosten resp. bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
-
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Punkt 7 verletzt, so haftet er vollumfänglich für die verursachten Schäden.
-
Der Mieter haftet nicht für Feuer-, Schnee-/ Erdrutsch- und Elementarschäden, sofern ihn am Schadenereignis kein Verschulden trifft.
-
Wir übernehmen keine Haftung gegenüber dem Mieter oder Drittpersonen für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Ebenso können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus Folge von Mängeln am Fahrzeug entstanden sind.
-
Fällt der Mietwagen durch Defekt und oder Unfall aus, oder durch Fehlplanung von uns nicht zur Verfügung, sind wir nicht verpflichtet einen Ersatzwagen dem Mieter bereit zu stellen! Wir übernehmen keine Ausfallkosten!
9. Verhalten bei Unfall und Diebstahl
Der Mieter hat nach jedem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen und oder zwingend immer das blaue Unfalldokument auszufüllen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter muss auch bei geringfügigen Schäden den Vermieter informieren.
Bei Diebstahl ist dem Vermieter innert 24 Std. ein Bericht über den Hergang des Diebstahls, der Polizeibericht und der Fahrzeugschlüssel abzuliefern. Der Mieter ermächtigt uns zudem zur Einsicht in alle Akten bei allen Amtsstellen.
10. Bankverbindung
Garage KEAT, Mühlemattstr. 67, 4414 Füllinsdorf – PC 40-648491-3 - IBAN: CH56 0900 0000 4064 8491 3
11. Rechtliches
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Liestal.
Preistabelle
Preis zu Punkt 2 in CHF
-
300.00 Kaution für eine Mietzeit bis 60 Tage
Preis zu Punkt 3 in CHF
-
50.00 Ausfallentschädigung bei stornieren des Mietvertrages durch den Mieter
Preise zu Punkt 4 in CHF
-
600.00 Selbstbehalt pro verschuldeten Haftpflichtschadenfall durch den Mieter an Dritte
-
300.00 Selbstbehalt pro verschuldeten Schaden am Mietfahrzeug durch den Mieter (mit Zusatzversicherung Reduktion)
-
1'000.00 Selbstbehalt ab dem 2. verschuldeten Schaden am Mietfahrzeug durch den Mieter (mit Zusatzversicherung Reduktion)
-
2’000.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 1
-
2'500.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 2
-
3'000.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 3
-
3'500.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 4
-
4'000.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 5
-
5'000.00 Selbstbehalt ohne Reduktion pro verschuldeten Schadenfall durch den/die Mieter/in am Mietwagen - Klasse 6
-
5.00 Weiterleiten pro Busse (z.B. Parkbussen), die direkt vom Mieter hätten bezahlt werden können
-
20.00 Pauschal ab 3 Bussen pro Monat die von uns an die Polizei weiter geleitet werden müssen
-
10.00 Weiterleiten pro ausländischer Busse
Preise zu Punkt 5 in CHF
-
35.00 Mietwagen Übergabe / Rückgabe pro Weg in Basel
-
25.00 Mietwagen Übergabe / Rückgabe pro Weg in Muttenz
-
20.00 Mietwagen Übergabe / Rückgabe pro Weg in Pratteln und Liestal
-
65.00 Mietwagen Übergabe / Rückgabe pro Weg am Flughafen Basel Mulhouse
-
50.00 Mietwagen Übergabe / Rückgabe pro Weg bei Kunde zu Hause, im Radius von 15 km und Zentrum Füllinsdorf
-
15.00 Mietpreis pro GPS, Dachträger, Schneeketten und Kindersitz (pauschal) 1-6 Tage
-
20.00 Mietpreis pro GPS, Dachträger, Schneeketten und Kindersitz (pauschal) 7-13 Tage
-
25.00 Mietpreis pro GPS, Dachträger, Schneeketten und Kindersitz (pauschal) 14-20 Tage
-
30.00 Mietpreis pro GPS, Dachträger, Schneeketten und Kindersitz (pauschal) 21-30 Tage, ab 31 Tage gemäss Absprache
-
50.00 Mietpreis für Dachbox ab einem Tag
-
20.00 Pauschale für eine Karosseriereinigung
-
30.00 Pauschale für eine Innenreinigung
-
30.00 Pauschale zusätzlich zur Innenreinigung nach verbotenem rauchen und oder Verschmutzung durch Tiere
-
10.00 Pauschale, nebst den Benzinkosten, für das Betanken des Mietwagens durch uns
Preise zu Punkt 6 in CHF
-
50.00 Pauschale pro Brandloch, Flecken und oder verbrannt
